Haftungsausschluss

Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, seine gesundheitlichen Voraussetzungen zur Teilnahme an der Veranstaltung selbst, gegebenenfalls nach Konsultation eines Arztes, zu beurteilen. Er hat für eine einwandfreie Ausrüstung zu sorgen und muss während des Radfahrens einen Helm tragen, der den Ansi/Snell- bzw. den neuen TÜV-/GS-Normen. Den Hinweisen des Veranstalters und den Anweisungen des Hilfspersonals ist unbedingt Folge zu leisten.

Der Veranstalter weist darauf hin, dass prinzipiell mit Unebenheiten in den öffentlichen Straßen zu rechnen ist. Es wird dringend empfohlen beim Radfahren beide Hände am Lenker zu halten und die Geschwindigkeit den Gegebenheiten anzupassen.



Bei Ausfall der Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt hat der Teilnehmer keinen Anspruch auf Rückerstattung des Teilnahmebeitrags und auch nicht auf Ersatz sonstiger Schäden, wie Anreise und Hotelkosten. 

Bei Nichtantritt verfällt jeglicher Anspruch. 


Die Teilnahme erfolgt auf eigenes Risiko!

 Die Haftung des Veranstalters - auch gegenüber Dritten - ist beschränkt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für die vom Veranstalter eingesetzten Firmen und Helfer. Die Haftung des Veranstalters ist ausgeschlossen, soweit sie nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters, oder seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruht. Der Veranstalter haftet nicht für Ausrüstungsgegenstände, die in der Wechselzone abhanden oder zu Schaden kommen oder für andere abhanden gekommenen Gegenstände der Teilnehmer. Sie sollten daher gegen Diebstahl versichert sein.
 Der Veranstalter empfiehlt allen Athletinnen und Athleten falls nicht vorhanden den Abschluss einer eigenen, ausreichend hohen Unfallversicherung, einer privaten Haftpflichtversicherung, einer Berufsunfähigkeitsversicherung und gegebenenfalls einer privaten Krankenzusatzversicherung. Bei Abschluss oder Anfrage dieser Versicherungen sollte unbedingt darauf geachtet werden, dass auch Versicherungsschutz für die Teilnahme an Wettkämpfen und Training gewährt wird. 

Mit Empfang der Startnummer erklärt der Teilnehmer verbindlich, dass gegen seine Teilnahme keine gesundheitlichen Bedenken bestehenund er dem aktuellen Haftungsausschluss (nachzulesen auf der Eventhomepage) zustimmt. Er ist auch damit einverstanden, dass in der Meldung genannte Daten für Zeitnahme, Platzierung und Ergebnisse erfasst und weitergegeben sowie die im Zusammenhang mit der Veranstaltung gemachten Fotos, Filmaufnahmen und Interviews ohne Vergütungsanspruch veröffentlicht werden dürfen.

 Mit der Anmeldung erkennt der Teilnehmer diese Regelungen als verbindlich an. 

Bei Nichtteilnahme erfolgt keine Rückerstattung der Startgebühr. Bei einer Abmeldung bis zum 15. Februar 2014 werden 70 % der Startgebühr zurückerstattet. Bei einem Rücktritt bis zum 30. Mai 2014 werden 50 % der Anmeldegebühr zurückgezahlt.

Bei Staffelteilnehmern stimmt der anmeldende Staffelteilnehmer auch stellvertretend für die anderen Starter in der Staffel diesem Haftungsausschluss zu. Des Weiteren stellt er sicher, dass seine Staffelmitstreiter mit dem aktuellen Regelwerk vertraut sind und diesem zugestimmt haben. Vorgenannte Punkte gelten auch wenn einer oder mehrere der Staffelteilnehmer (kurzfristig) umgemeldet werden.
 
Veranstalter des Green Hell Triathlon:


Jeschke & Friends Veranstaltungsservice
Rubensstrasse 5D - 
50999 Köln